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Baulärm

Der Lärm von Baustellen führt häufig zu Beschwerden, obwohl die Geräusche nur zeitlich begrenzt auftreten.

Hinzu kommt, daß Bautätigkeiten oft in unmittelbarer Nähe zu schutzwürdigen Gebieten stattfinden. Außerdem sind sie in der betroffenen Umgebung fremd und wirken deshalb besonders lästig. Bei dem Betrieb einer Baustelle sind die Immissionsrichtwerte der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ (AVwV Baulärm) einzuhalten. Verantwortlich ist dabei in erster Linie der Bauunternehmer. Bei einer sachkundigen Baustellenplanung und dem Einsatz von lärmarmen Baumaschinen lassen sich die Kosten für Schutzmaßnahmen optimieren.

 

Unsere Leistungen

 

  • Schalltechnische Beratung und Prognoseberechnungen bei der Baustellenplanung
  • Konzeption von Lärmminderungsmaßnahmen
  • Schallpegelmessungen zur Überwachung