Bei Immissionen von Gewerbe und Industrieanlagen wird das Verursacherprinzip angewendet: Die Betriebe müssen nachweisen und sicherstellen, dass in der Nachbarschaft bestimmte Lärmpegel nicht überschritten werden. Besonderes Augenmerk sollte dem Lärmschutz bei der Planung von neuen Anlagen und Betriebserweiterungen geschenkt werden.
Nachträgliche Lärmsanierungen sind meist nur mit hohem finanziellem Aufwand und mit Einschränkungen des betrieblichen Ablaufs verbunden.
Unsere Leistungen:
- Schalltechnische Beratung bei der Planung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Betrieben
- Schallpegelmessungen an bestehenden Anlagen (Unser Büro ist bekannt gegeben als Messstelle nach § 29 BImSchG)
- Dimensionierung und Konzeption von Lärmschutzeinrichtungen wie Lärmschutzwände, Schalldämmung von Aggregaten und Lüftungseinrichtungen
- Kennzeichnung von Lärmbereichen innerhalb des Betriebes und Erstellen von Lärmkatastern sowie Konzeption von innerbetrieblichen Minderungsmaßnahmen