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Lärm an Arbeitsstätten

Die Lärmbelastung an Arbeitsstätten ist so gering wie möglich zu halten, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Eine Gefährdung des Gehöres tritt ab Pegelwerten über 85 dB(A) auf, Lärmschutzmaßnahmen sind ab diesem Wert zwingend erforderlich. Die Bereiche mit mehr als 90 dB(A) sind als “Lärmbereiche” zu kennzeichnen.
Zur Minderung der Lärmbelastung steht eine große Palette an Maßnahmen zur Verfügung: die Kapselung bzw. Abkopplung von Maschinen und Arbeitsabläufen, Stellwände, raumakustische Maßnahmen (schallabsorbierende Materialien an den Wänden oder der Decke) oder letztendlich persönlicher Schallschutz (Kapselgehörschützer).

 

Unsere Leistungen:

 

  • Schallpegelmessungen zur Bestandsaufnahme
  • Prognoseberechnungen bei Planungen
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen nach der Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV Lärm), Erstellen von Lärmkatastern
  • Konzeption von Lärmminderungsmaßnahmen