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Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert die Lärmkartierung und das Erstellen eines Lärmminderungsplanes. Das Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, zunächst einen Anstieg der Lärmbeeinträchtigungen zu verhindern und mittel- bis langfristig eine Minderung zu bewirken. Voraussetzung für die Lärmminderung und die Vermeidung von potentiellen Konflikten bei Planungsmaßnahmen, ist die Kenntnis über die räumliche Verteilung von bestehenden Lärmquellen. Dazu eignet sich das Instrument der strategischen Lärmkarte, die als Lärmkataster die Basis für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bildet. Die Erstellung von Lärmschwerpunktkarten auf der Basis von Einwohnerzahlen helfen der Aufstellung von effektiven Lärmminderungskonzepten (Identifizierung von Hauptlärmquellen, Zahl der Betroffenen etc.).

Unsere Leistungen:

 

  • Erfassungen der Lärmemittenten (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, Gewerbe und Industrien, Sport- und Freizeitanlagen) und Bestimmung der Schallabstrahlung
  • Aufbereiten der topographischen Daten, Erarbeiten eines Rechenmodells
  • Erstellen von strategischen Lärmkarten, Konfliktplänen und Belastetentabellen
  • Konzeption von Minderungsmaßnahmen (Lärmaktionspläne)