Im Bebauungsplanverfahren ist eine schalltechnische Untersuchung immer dann erforderlich, wenn ein Konflikt unterschiedlicher Nutzungen besteht. Eine wechselseitige Beeinträchtigung kann hervorgerufen werden durch Wohnen neben Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Flugplätze, Sportplätze, Schießanlagen, etc.
Unsere Leistungen
- Schalltechnische Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
- Berechnung/Messung der Schallpegel, die auf das Baugebiet einwirken und die von ihm ausgehen
- Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen
- Berechnung von Geräuschkontingenten bei Gewerbe- und Industriegebieten