Title Image

Straßen- und Schienenverkehrslärm

Beim Aus- und Neubau von Verkehrswegen gilt im Rahmen der Lärmvorsorge die Verkehrslärmschutzverordnung (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG, 1990). Darin sind Immissionsgrenzwerte und Berechnungsverfahren festgelegt. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren und zu optimieren.
Lärmsanierungsprogramme an bestehenden Verkehrswegen ermöglichen den Bau von Schallschutzbauwerken oder subventionieren den Einbau von Schallschutzfenstern. Um die Anspruchsberechtigung zu prüfen, sind die Schallpegelwerte an den Gebäuden zu ermitteln sowie die erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen.

 

Unsere Leistungen:

 

  • Schalltechnische Beratung im Rahmen der Aus- und Neubauplanung von Verkehrswegen
  • Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen
  • Abwicklung passiver Maßnahmen
  • Ermittlung der Schallpegel und Maßnahmen für Schallschutzfensterprogramme im Rahmen einer Lärmsanierung
  • Untersuchung von Sonderproblemen , wie die Schallabstrahlung von Parkhäusern, Tunnels und Galerien
  • Schallpegelmessungen als Erfolgskontrolle von verkehrsberuhigenden Maßnahmen